Zimmerbrand

Datum: 17. November 2019 um 02:31 Uhr
Alarmierungsart: Piepser, Sirene, Sms
Dauer: 30 Minuten
Einsatzart: Brand  > Brand B3 Zimmer 
Einsatzort: Rabensteinfeld
Einsatzleiter: FF Neuhaus
Mannschaftsstärke: 11
Fahrzeuge: GWL1 , LF 16/12 
Weitere Kräfte: Feuerwehr Schärding, Feuerwehr Sulzbach, Feuerwehr Vornbach, KBI Walch (Land 3), KBM Stöckl (Land 3/1), Polizei, Rettungsdienst


Einsatzbericht:

In einer Wohnung in einem Haus im Rabensteinfeld fing in der Nacht auf Sonntag ein Wäschekorb im Bad Feuer. Scheinbar fiel wohl eine Zigarette in diesen und löste den Brand aus. Glücklicherweise schlug der Rauchmelder im Gang rechzeitig an, sodass eine Bewohnerin den Brand schnell bemerkte und diesen mit dem Duschschlauch selber löschen konnte. Sonst hätte sich aus diesem Kleinbrand durchaus ein größerer Zimmer- oder Wohnungsbrand entwickeln können.

In der Wohnung wurde durch die Einsatzkräfte nach erster Erkundung das Bad mit der Wärmebildkamera auf eventuell noch vorhandene Glutnester oder Schwelbrände untersucht. Weitere Löscharbeiten waren durch das schnelle Eingreifen der Bewohnerin nicht erforderlich. Dennoch standen ständig zur Absicherung mit schwerem Atemschutz ausgerüstete Feuerwehrdienstleistende bereit.

Alarmiert waren neben uns als zuständiger Ortsfeuerwehr die Wehren aus Sulzbach und Vornbach, KBM Stöckl, KBI Walch, Rettungsdienst, Polizei und die Feuerwehr Schärding mit der Drehleiter. Die FF Neuhaus rückte mit beiden Fahrzeugen und einer Besatzug von 11 Dienstleistenden aus. Gegen drei Uhr früh konnten wir wieder ins Gerätehaus einrücken und auf Status 2 wechseln. Ein Eingreifen der weiteren alarmierten Kräfte war nicht erforderlich.


An dieser Stelle sei noch einmal auf die Wirksamkeit der Rauchmelder und die Pflicht, diese in bewohnte Gebäude einzubauen, hingewiesen! Ohne diesen wäre der Einsatz nicht so glimpflich verlaufen! In Bayern muss an folgenden Stellen mindestens ein Rauchmelder installiert werden:

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern,
  • in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Haus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen,
  • in Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Weitere Infos zur Rauchmelderpflicht finden Sie z.B. unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de, im örtlichen Fachhandel oder bei Ihrer Feuerwehr.